BAFA & Wärmepumpe 2026: Was heute noch über die BAFA läuft
Von Jonas BrandtAktualisiert am 10. Mai 20266 Min. Lesezeit
BAFA Wärmepumpe 2026: Wer fördert jetzt wirklich, was die BAFA noch macht und wie Sie bis zu 70 % Zuschuss über die KfW sichern. Klar erklärt.

Inhaltsverzeichnis▾
- BAFA oder KfW? Die Zuständigkeit 2026 auf einen Blick
- Was die BAFA bei Wärmepumpen 2026 trotzdem noch macht
- 1. Die Liste der förderfähigen Wärmepumpen
- 2. Förderung der Heizungsoptimierung
- 3. Technische Aufsicht und Anforderungen
- Förderhöhe 2026: So setzen sich die bis zu 70 % zusammen
- Ergänzungskredit, Steuerbonus und Länderprogramme
- Antrag richtig stellen: Reihenfolge und Zeitplanung
- Lohnt sich die Wärmepumpe trotz Förderung wirtschaftlich?
- Häufige Irrtümer rund um "BAFA Wärmepumpe"
- Fazit
Wenn Sie nach “BAFA Wärmepumpe” suchen, ist die wichtigste Antwort gleich vorweg: Die BAFA fördert Wärmepumpen seit 2024 nicht mehr direkt. Für den Heizungstausch inklusive Wärmepumpe ist heute die KfW zuständig – mit Zuschüssen von bis zu 70 Prozent. Der Begriff “BAFA Wärmepumpe” hält sich hartnäckig, weil das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis Ende 2023 die zentrale Förderstelle war. Geblieben sind ihm wichtige Aufgaben im Hintergrund. Dieser Artikel erklärt, wer 2026 was fördert, was die BAFA heute noch macht – und wie Sie die maximale Förderung sauber abholen.
BAFA oder KfW? Die Zuständigkeit 2026 auf einen Blick
Die staatliche Heizungsförderung läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Seit dem 1. Januar 2024 ist die Förderung in zwei Töpfe aufgeteilt:
- KfW (Programm 458): Zuschuss für den kompletten Heizungstausch, also auch für die Wärmepumpe. Hier liegt der große Hebel mit bis zu 70 Prozent.
- BAFA: Zuständig für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) und für die Heizungsoptimierung bestehender Anlagen.
Vor 2024 war die Logik umgekehrt: Die BAFA bearbeitete die Heizungsanträge und förderte Wärmepumpen mit maximal 40 Prozent. Mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wanderte die Heizungsförderung zur KfW – unter anderem, um sie mit den zinsgünstigen KfW-Krediten zu bündeln und die Antragstellung über das KfW-Kundenportal zu zentralisieren.
Die Verwechslung ist also verständlich, aber teuer, wenn man am falschen Schalter ansteht: Einen Wärmepumpen-Zuschuss können Sie bei der BAFA heute gar nicht mehr beantragen.
Was die BAFA bei Wärmepumpen 2026 trotzdem noch macht
Die BAFA ist nicht aus dem Spiel – sie arbeitet nur im Hintergrund. Drei Punkte sind für Wärmepumpen-Interessenten relevant:
1. Die Liste der förderfähigen Wärmepumpen
Die BAFA führt weiterhin die offizielle Liste der förderfähigen Wärmepumpen. Steht Ihr Wunschmodell nicht auf dieser Liste, gibt es auch über die KfW keinen Cent. Die Liste prüft technische Mindestanforderungen wie die Effizienz und – seit 2026 verschärft – die Schallemissionen. Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen die Grenzwerte der EU-Ökodesign-Verordnung deutlich unterschreiten. Ein guter Fachbetrieb arbeitet ohnehin nur mit gelisteten Geräten, aber prüfen kostet nichts.
2. Förderung der Heizungsoptimierung
Hier gibt es tatsächlich noch echtes BAFA-Geld. Wenn Sie Ihre vorhandene Heizung optimieren – etwa durch einen hydraulischen Abgleich, neue Heizungspumpen oder die Dämmung von Rohrleitungen – fördert die BAFA das mit 15 Prozent, plus 5 Prozent, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Förderfähig sind Maßnahmen ab 300 Euro. Das lohnt sich besonders, wenn die Wärmepumpe noch ein paar Jahre warten muss.
3. Technische Aufsicht und Anforderungen
Die BAFA definiert mit, welche technischen Kriterien eine geförderte Wärmepumpe erfüllen muss – etwa die geforderte Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0. Diese Anforderungen gelten dann auch für die KfW-Förderung.
Förderhöhe 2026: So setzen sich die bis zu 70 % zusammen
Die KfW-Förderung ist modular aufgebaut. Sie addieren mehrere Boni – gedeckelt bei insgesamt 70 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt, der maximale Zuschuss liegt damit bei 21.000 Euro.
| Förderbaustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Für alle selbstnutzenden Eigentümer |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | Austausch einer alten Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung; befristet bis Ende 2028 |
| Einkommensbonus | 30 % | Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 €/Jahr |
| Effizienzbonus | 5 % | Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erd-/Wasser-Wärmequelle |
| Maximum (gedeckelt) | 70 % | Boni sind kombinierbar, aber gedeckelt |
Ein Rechenbeispiel: Kostet die Wärmepumpe inklusive Einbau 28.000 Euro und erreichen Sie 70 Prozent, übernimmt die KfW 19.600 Euro. Sie zahlen 8.400 Euro selbst. Liegen die Kosten höher als 30.000 Euro, wird trotzdem nur bis zur Obergrenze gefördert.
Für Vermieter sinkt der maximale Satz auf 35 Prozent (Grundförderung plus ggf. Effizienzbonus), da Klima- und Einkommensbonus selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten sind.
Ergänzungskredit, Steuerbonus und Länderprogramme
Der Zuschuss ist nicht die einzige Stellschraube. Drei Optionen, die in vielen Ratgebern untergehen:
- KfW-Ergänzungskredit (358/359): Für die nicht geförderten Restkosten gibt es einen zinsverbilligten Kredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro ist der Zinssatz besonders niedrig.
- Steuerliche Alternative: Wer die Förderung nicht nutzt, kann den Heizungstausch über § 35c EStG steuerlich absetzen – 20 Prozent verteilt auf drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %), bei bis zu 200.000 Euro pro Gebäude. Wichtig: Zuschuss und Steuerbonus schließen sich gegenseitig aus.
- Landes- und Kommunalprogramme: Einige Bundesländer und Kommunen legen eigene Töpfe auf. Die Kombination mit der KfW-Förderung ist nur eingeschränkt möglich – prüfen Sie die jeweiligen Kumulierungsregeln, bevor Sie doppelt beantragen.
Antrag richtig stellen: Reihenfolge und Zeitplanung
Hier passieren die teuersten Fehler. Anders als früher bei der BAFA gilt bei der KfW eine besondere Reihenfolge:
- Fachbetrieb beauftragen und Vertrag schließen – mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die den Vertrag an die Förderzusage koppelt.
- Antrag im KfW-Kundenportal stellen – erst nach Vertragsschluss, aber vor Beginn der Arbeiten.
- Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Energie-Effizienz-Experten oder dem Fachbetrieb einholen.
- Einbau durchführen lassen.
- Nachweise einreichen, danach Auszahlung des Zuschusses.
Planen Sie für die Bearbeitung mehrere Wochen ein – die Auszahlung erfolgt nachgelagert. Das ist ein wesentlicher Punkt für die Liquiditätsplanung: Sie strecken die Kosten zunächst vor. Wer knapp kalkuliert, sollte den Ergänzungskredit als Brücke einplanen.
Was passiert mit alten BAFA-Anträgen? Wer noch unter dem alten Regime einen Antrag gestellt hatte, wird nach den damals geltenden Bedingungen abgewickelt. Für alle neuen Vorhaben gilt ausschließlich der KfW-Weg.
Lohnt sich die Wärmepumpe trotz Förderung wirtschaftlich?
Die Förderung senkt die Anschaffung deutlich, entscheidend für den Betrieb ist aber die Effizienz. Eine Wärmepumpe mit einer JAZ von 3 bis 4 macht aus einer Kilowattstunde Strom drei bis vier Kilowattstunden Wärme.
Eine grobe Einordnung bei einem Strompreis von rund 28 ct/kWh (Wärmepumpenstrom oft günstiger):
- JAZ 3,0: Wärmekosten ca. 9,3 ct/kWh
- JAZ 4,0: Wärmekosten ca. 7,0 ct/kWh
Je höher die JAZ, desto niedriger die laufenden Kosten – und desto wichtiger sind gute Voraussetzungen: niedrige Vorlauftemperaturen, ausreichend große Heizflächen (Flächenheizung im Idealfall) und ein sauberer hydraulischer Abgleich. Genau hier schließt sich der Kreis zur BAFA-Optimierungsförderung: Eine optimierte Anlage läuft effizienter und holt die Förderung über niedrigere Betriebskosten zusätzlich herein.
Häufige Irrtümer rund um “BAFA Wärmepumpe”
- “Ich beantrage die Wärmepumpe bei der BAFA.” Falsch – das geht nur über die KfW.
- “70 Prozent bekommt jeder.” Nein, die 70 Prozent erreichen nur Haushalte, die Klima- und Einkommensbonus kombinieren. Realistisch sind für viele 30 bis 55 Prozent.
- “Ich kann erst kaufen und dann Förderung beantragen.” Riskant – der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn vorliegen.
- “Förderung und Steuerbonus zusammen.” Nicht möglich; Sie müssen sich entscheiden.
- “Jedes Gerät ist förderfähig.” Nur Modelle auf der BAFA-Liste, die JAZ- und Schallanforderungen erfüllen.
Fazit
“BAFA Wärmepumpe” ist 2026 vor allem eine Frage der richtigen Adresse: Den Zuschuss von bis zu 70 Prozent holen Sie über die KfW (Programm 458), nicht über die BAFA. Der BAFA bleibt die wichtige Rolle im Hintergrund – sie führt die Liste förderfähiger Geräte, definiert technische Anforderungen wie JAZ und Schallschutz und fördert weiterhin die Heizungsoptimierung mit 15 bis 20 Prozent. Entscheidend für eine reibungslose Förderung sind die richtige Reihenfolge (Vertrag, dann KfW-Antrag, dann Einbau), die Wahl eines gelisteten, effizienten Geräts und eine realistische Einschätzung, welche Boni Sie tatsächlich erreichen. Wer das beachtet, kombiniert maximale Förderung mit niedrigen Betriebskosten – und das ist am Ende mehr wert als jeder Verwaltungsname.
Häufige Fragen
Fördert die BAFA 2026 noch Wärmepumpen?+
Nein, nicht direkt. Den Heizungstausch inklusive Wärmepumpe fördert seit 2024 die KfW mit bis zu 70 % Zuschuss. Die BAFA pflegt aber weiterhin die Liste förderfähiger Wärmepumpen und fördert die Heizungsoptimierung.
Was macht die BAFA bei Wärmepumpen heute noch?+
Die BAFA führt die offizielle Liste förderfähiger Wärmepumpen, prüft die technischen Anforderungen und fördert separat die Optimierung bestehender Heizungen (z. B. hydraulischer Abgleich) mit 15 bis 20 Prozent.
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2026?+
Über die KfW sind bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, maximal 21.000 Euro pro Wohneinheit bei einer Kostenobergrenze von 30.000 Euro. Der Satz setzt sich aus Grundförderung, Klimabonus, Einkommensbonus und Effizienzbonus zusammen.
Wo beantrage ich die Wärmepumpen-Förderung – BAFA oder KfW?+
Den Zuschuss für den Heizungstausch beantragen Sie ausschließlich über das Kundenportal der KfW, nicht bei der BAFA. Wichtig: Antrag vor Auftragsvergabe stellen, aber mit bereits unterschriebenem Liefer- und Leistungsvertrag.


